Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist die «Legislative» (Gesetzgebende) der Kirchgemeinde Täuffelen. (Analog zur politischen Gemeindeversammlung)

In der Regel im Frühjahr und im Herbst lädt der Kirchgemeinderat die Stimmberechtigten zur Versammlung ein. Stimmberechtigt sind alle über 18-jährigen Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Täuffelen.

Die Stimmberechtigten können zu den vom Rat veröffentlichten Traktanden nicht nur «Ja» oder «Nein» sagen. Hier ist auch Platz für Diskussionen. Der Versammlung ist es ebenfalls erlaubt, die Traktanden zu ergänzen, abzuändern oder sie gar an den Rat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Dieser direkte Austausch soll zum gegenseitigen Verständnis unterschiedlicher Ansichten und Meinungen beitragen.

Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, aber das Wort nicht verlangen oder ergreifen. Der Kirchgemeinderat hingegen darf nicht stimmberechtigte Personen zur Beratung eines Geschäftes beiziehen und zu Wort kommen lassen. 


Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Dienstag, 3. Dezember, 20 Uhr
Kirchgemeindehaus, neben der reformierten Kirche Täuffelen

Traktanden


1.           Budget 2025
              a) Festsetzung der Kirchensteueranlage
              b) Vorbericht Budget 2025
2.           Neuwahlen Kirchgemeinderäte/-rätinnen und Präsidium (sofern Vorschläge vorhanden)
3.           Bestätigung der Wahl einer Pfarrperson
4.           Orientierungen
5.           Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 lag ab dem 20. Juni 2024 im Sekretariat während 30 Tagen öffentlich auf.
Das Budget 2025, kann während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat eingesehen oder verlangt werden.

Alle Kirchgemeindemitglieder sind freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat Täuffelen