Trauerfeier
Nun aber bleiben Glaube, Liebe, Hoffnung, diese drei, aber die Liebe ist die Grösste unter ihnen, Korintherbrief kap 13
Sie müssen von einem lieben Mitmenschen Abschied nehmen. Wir entbieten Ihnen unser herzliches Beileid. Wir begleiten Sie dabei, damit Sie in einem besinnlichen Rahmen in einem Gottesdienst oder einer Grabfeier dem Verstorbenen das letzte Geleit geben können. In einem Gespräch bereiten wir die Feier vor. Die Zuständigkeiten bei der Durchführung der Trauerfeiern sind in Amtswochen geregelt. Dies bedeutet, dass die Pfarrpersonen sich im Wechsel ihren Dienst teilen. Untenstehend erfahren Sie, wer in welchem Zeitraum für die Trauerfeiern zuständig ist.
Zuständigkeiten bei der Durchführung von Trauerfeiern:
- 2. bis 8. Dezember: Silvia Geywitz, Pfarrerin, 032 396 13 17
- 9. bis 15. Dezember: Mariette Schaeren, Pfarrerin, 032 396 11 44
- 16. bis 22. Dezember: Silvia Geywitz, Pfarrerin, 032 396 13 17
- 23. Dezember 2024 bis 12. Januar 2025: Mariette Schaeren, Pfarrerin, 032 396 11 44
- 13. bis 26. Januar: Silvia Geywitz, Pfarrerin, 032 396 13 17