Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist die «Legislative» (Gesetzgebende) der Kirchgemeinde Täuffelen. (Analog zur politischen Gemeindeversammlung)

In der Regel im Frühjahr und im Herbst lädt der Kirchgemeinderat die Stimmberechtigten zur Versammlung ein. Stimmberechtigt sind alle über 18-jährigen Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Täuffelen.

Die Stimmberechtigten können zu den vom Rat veröffentlichten Traktanden nicht nur «Ja» oder «Nein» sagen. Hier ist auch Platz für Diskussionen. Der Versammlung ist es ebenfalls erlaubt, die Traktanden zu ergänzen, abzuändern oder sie gar an den Rat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Dieser direkte Austausch soll zum gegenseitigen Verständnis unterschiedlicher Ansichten und Meinungen beitragen.

Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, aber das Wort nicht verlangen oder ergreifen. Der Kirchgemeinderat hingegen darf nicht stimmberechtigte Personen zur Beratung eines Geschäftes beiziehen und zu Wort kommen lassen. 


Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 25.06.2025

Gemäss Art. 65 OgR liegt das Protokoll während 30 Tagen öffentlich auf (vom 9. Juli bis zum 8. August 2025).

Während der Auflage kann gegen das Versammlungsprotokoll schriftlich beim Kirchgemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.