Trauerfeier

Nun aber bleiben Glaube, Liebe, Hoffnung, diese drei, aber die Liebe ist die Grösste unter ihnen, Korintherbrief kap 13

Sie müssen von einem lieben Mitmenschen Abschied nehmen. Wir entbieten Ihnen unser herzliches Beileid. Wir begleiten Sie dabei, damit Sie in einem besinnlichen Rahmen in einem Gottesdienst oder einer Grabfeier dem Verstorbenen das letzte Geleit geben können. In einem Gespräch bereiten wir die Feier vor. Die Zuständigkeiten bei der Durchführung der Trauerfeiern sind in Amtswochen geregelt. Dies bedeutet, dass die Pfarrpersonen sich im Wechsel ihren Dienst teilen. Untenstehend erfahren Sie, wer in welchem Zeitraum für die Trauerfeiern zuständig ist.

Zuständigkeiten bei der Durchführung von Trauerfeiern:

  • 22. April bis 5. Mai: Mariette Schaeren, Pfarrerin, 032 396 11 44
  • 6. bis 12. Mai: Christian Jegerlehner, Pfarrer, 079 505 58 43, 032 341 21 15
  • 13. bis 26. Mai: Mariette Schaeren, Pfarrerin, 032 396 11 44